Anlagenmechaniker/-in (m/w/d) – Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Sie installieren im privaten wie im gewerblichen Bereich sanitär-, heizungs- und klimatechnische Anlagen und halten diese instand. Ihre Arbeitsabläufe planen und steuern Sie selbstständig und beraten unsere Kunden unter ökonomischen, ökologischen und technologischen Aspekten.
Details
Wir sind seit vielen Jahren kompetenter Ansprechpartner in Fragen rund um die Heizung, Sanitär und Trinkwasserhygiene.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten
- Ausführung von Bauvorhaben in der Umgebung
- Installationsarbeiten in Mehr- und Einfamilienhäusern
- Modernisierung und Umbau von Privatbädern
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Montage energieeffizienter Systeme wie Solaranlagen, Holzpelletsanlagen und Wärmepumpen
Was wir Ihnen bieten
- richtig tolle Kollegen
- ein sicheres Arbeitsverhältnis
- Möglichkeiten zu Weiterbildung und fachlicher Entwicklung
- abwechslungsreiche Arbeit
- Sozialleistungen
- flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege
- faire Bezahlung
Was wir von Ihnen erwarten
- Freundlichkeit
- Zuverlässigkeit
- Flexibilität
- schnelle Auffassungsgabe
- eigenverantwortliche Umsetzung von Projekten
- Engagement
Wir haben Sie überzeugt? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!
- Arbeitsbeginn
- nach Absprache
- Befristung
- unbefristet
- Vertragsart
- Vollzeit
Die Bewerbung geht an
- Firma
- Bärmann-Fraas GmbH
- Straße
- Matthäus-Stäblein-Straße 3
- PLZ / Ort
- 97424 Schweinfurt
- annahme@baermann-fraas.com
- Telefon
- 09721 21678
Nutzung Ihrer Daten bei Bewerbungen
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten, auch auf elektronischem Wege. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. Lit. b bzw. f DSGVO. Zweck ist, dass Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Erfolgt ein Vertragsabschluss mit einem Bewerber, werden die bereits verarbeiteten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Erfolgt hingegen kein Vertragsabschluss mit dem Bewerber, löscht der Verantwortliche die personenbezogenen Daten zwei Monate, nachdem er die Absage bekannt gegeben hat. Dies gilt lediglich vorbehaltlich sonstiger der Löschung entgegenstehender berechtigter Interessen. Ein solches berechtigtes Interesse ist dann anzunehmen, wenn die personenbezogenen Daten benötigt werden, um eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nachzukommen.
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, das Bewerbungsverfahren und somit die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beenden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge des Bewerbungsverfahrens gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht, sofern nicht ein vorbezeichnetes Interesse des Verwenders an der Speicherung besteht.