Kundendiensttechniker/-in (m/w/d)
Als Kundendiensttechniker/-in (m/w/d) für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sind Sie für alle anfallenden Aufträge aus den Bereichen verantwortlich. Sie haben Interesse daran, Fehler zu analysieren und gleichzeitig mit den Kunden im Gespräch zu sein.
Details
Wir sind ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit idealen Rahmenbedingungen in einem familiären, angenehmen Arbeitsumfeld. Konsequente Kundenorientierung ist ein Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten
- Fehlerfindung und -behebung in den haustechnischen Anlagen unserer Kunden
- fachgerechte Dokumentation
- Kundeneinweisung in Funktion, Betrieb und Wartung
Was wir Ihnen bieten
- sicherer Arbeitsplatz mit langfristigen Perspektiven
- leistungsgerechte Entlohnung
- familiäres Arbeitsumfeld
- Firmenwagen
Was wir von Ihnen erwarten
- abgeschlossene handwerklich/technische Ausbildung, idealerweise als Anlagenmechaniker/in
- mehrjährige Berufserfahrung als Kundendiensttechniker
- selbstständige und kundenorientierte Arbeitsweise
- Freude an der Teamarbeit und im Umgang mit Menschen
- Führerschein Klasse B
Sie passen zu uns, wenn Ihnen Ihre Kunden am Herzen liegen und Sie an einer langfristigen Betreuung interessiert sind.
- Arbeitsbeginn
- sofort
- Befristung
- unbefristet
- Vertragsart
- Vollzeit
Die Bewerbung geht an
- Firma
- Bärmann-Fraas GmbH
- Straße
- Matthäus-Stäblein-Straße 3
- PLZ / Ort
- 97424 Schweinfurt
- annahme@baermann-fraas.com
- Telefon
- 09721 21678
Nutzung Ihrer Daten bei Bewerbungen
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten, auch auf elektronischem Wege. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. Lit. b bzw. f DSGVO. Zweck ist, dass Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Erfolgt ein Vertragsabschluss mit einem Bewerber, werden die bereits verarbeiteten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Erfolgt hingegen kein Vertragsabschluss mit dem Bewerber, löscht der Verantwortliche die personenbezogenen Daten zwei Monate, nachdem er die Absage bekannt gegeben hat. Dies gilt lediglich vorbehaltlich sonstiger der Löschung entgegenstehender berechtigter Interessen. Ein solches berechtigtes Interesse ist dann anzunehmen, wenn die personenbezogenen Daten benötigt werden, um eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nachzukommen.
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, das Bewerbungsverfahren und somit die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beenden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge des Bewerbungsverfahrens gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht, sofern nicht ein vorbezeichnetes Interesse des Verwenders an der Speicherung besteht.