Ausbildung: Anlagenmechaniker/-in (m/w/d) – Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 2026
Als Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik lernst du, wie man Wasseranschlüsse legt und Sanitäranlagen installiert. Du kümmerst dich um umweltschützende Energietechnik und wartest unsere Heizungsanlagen.
Details
Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen mit langer Tradition und einem Miteinander, das von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten
- Reparatur und Instandhaltung von Heizungs- und Sanitäranlagen
- Installationsarbeiten von Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen im Bestands- und Neubau
- Neuinstallation und Modernisierung von Bädern
Was wir Ihnen bieten
- ein tolles Team
- gegenseitigen Respekt und einen freundlicher Umgang untereinander
- einen sicheren Ausbildungsplatz mit festem Einkommen
- spannende und vielseitige Themen- und Aufgabengebiete
- einen Job, bei dem du abends siehst, was du geschafft hast
Was wir von Ihnen erwarten
- Handwerkliches Geschick & technisches Verständnis
- Sorgfalt & Genauigkeit
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen Realabschluss
Du möchtest auch zu unserem Team gehören? Dann bewirb dich noch heute!
Wir bieten die folgenden Benefits
- Arbeitsbeginn
- 01.09.2026
- Befristung
- unbefristet
- Vertragsart
- Vollzeit
Die Bewerbung geht an
- Firma
- Bärmann-Fraas GmbH
- Straße
- Matthäus-Stäblein-Straße 3
- PLZ / Ort
- 97424 Schweinfurt
- annahme@baermann-fraas.com
- Telefon
- 09721 21678
Nutzung Ihrer Daten bei Bewerbungen
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten, auch auf elektronischem Wege. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. Lit. b bzw. f DSGVO. Zweck ist, dass Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Erfolgt ein Vertragsabschluss mit einem Bewerber, werden die bereits verarbeiteten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Erfolgt hingegen kein Vertragsabschluss mit dem Bewerber, löscht der Verantwortliche die personenbezogenen Daten zwei Monate, nachdem er die Absage bekannt gegeben hat. Dies gilt lediglich vorbehaltlich sonstiger der Löschung entgegenstehender berechtigter Interessen. Ein solches berechtigtes Interesse ist dann anzunehmen, wenn die personenbezogenen Daten benötigt werden, um eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nachzukommen.
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, das Bewerbungsverfahren und somit die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beenden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge des Bewerbungsverfahrens gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht, sofern nicht ein vorbezeichnetes Interesse des Verwenders an der Speicherung besteht.